Gemäß dem mit der Stadt Schwerte ausgehandelten und beschlossenen Betriebs- und Unterhaltungsvertrag sind im § 3 der Gemeinschaft zur Erhaltung des Friedhofes Wandhofen die übernommenen Pflichten und Aufgaben aufgezeigt.
Für die erforderliche Durchführung dieser Arbeiten wurden 3 Gruppen der Aktiven in der Gemeinschaft gebildet:
Gruppe 1 Grünpflege
- Pflege und Wartung der Mäher, Freischneider und Geräte, Werkzeuge und elektrischer Geräte
- Mähen der Rasenflächen außerhalb der Grabfelder mit Aufsitzmäher
- Mähen innerhalb der Grabfelder und auf nicht belegten Gräbern mit Hand-Motormähern
- Mähen der Rasenflächen der Randbereiche und eingeebneten Gräbern mit Freischneider
Gruppe 2 Wildkrautbekämpfung
- Abstechen von Kanten an Wegen
- Entkrauten und Hacken von Beeten und Rabatten, Gehölz- und Pflanzflächen sowie von Randbereichen
- Reinigung und Entkrauten der Verkehrs- und Wegeflächen einschließlich des Parkplatzes
- Laubbeseitigung auf Wegen und Flächen
Gruppe 3 Gärtnerische Gestaltung
- Instandhaltung und Pflege an Toren, Bänken, Einfriedungen. Kleinere Streicharbeiten und Reparaturen
- Pflanzen von Blumen und Sträuchern in vorzubereitende Beete
- Gehölzschnitt an Sträuchern und Hecken
- Anlegen und Splitten von Wegen
Die Arbeitseinsätze werden, in Absprache, jeweils 14-tägig, immer am Freitag, ab 14:30 Uhr vorgesehen und durchgeführt.
Sollte das Wetter an diesem Tag nicht mitspielen, wird der Einsatz auf den folgenden Samstag verschoben.